Das Denkmalrecht heute

Denkmalschutz heuteSämtliche Bemühungen und Arbeiten, die der Erhaltung von Natur- und Kulturdenkmälern dienen, werden als Denkmalpflege bezeichnet. Alle geschützten Kulturgüter und Naturdenkmale werden in einer Denkmalliste geführt. Als Teilgebiet des Verwaltungsrechts befasst sich das Denkmalrecht mit der Definition im rechtlichen Sinne, sowie dem Schutz, bzw. dem Umgang mit schützenswerten Natur- und Kulturdenkmälern. Ferner umfasst das Denkmalrecht weitere Regelungen, die dem Verkehr und den Handel mit beweglichen Kulturdenkmälern, beispielsweise kostbare Gemälde und Antiquitäten regeln.

Denkmalschutz heute Bauwerke und Bodendenkmale, die mit dem Grundstück verbunden sind zählen zu den unbeweglichen Kulturdenkmälern. Bau- und Bodendenkmäler bedürfen somit einer speziellen Art des Schutzes. Diesbezüglich liegt die Kompetenz zur Gesetzgebung als Träger der Kulturhoheit in der Hand der einzelnen Bundesländer. In Deutschland existieren bezüglich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sechszehn Gesetze, wobei sich die Bezeichnungen Denkmalschutz und Kulturdenkmal unterschiedlich definieren. Obwohl die Gesetze demnach verschieden angelegt sind, beruhen sie dennoch auf den selben inhaltlichen Grundprinzipien. Somit stehen sämtliche Gesetze, die den Denkmalschutz betreffen im Dienste, das öffentliche Interesse zu wahren. "Vielen Dank an Eric Mozanowski, der mich mit vielen Informationen tatkräftig unterstützt hat"